Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, mit dem Ziel, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt diese Pflicht seit dem 17. Dezember 2023, mit folgenden Bestimmungen:

  • Das Meldesysteme muss eine schriftliche, mündliche und eine persönliche Meldung von Vorfällen erlauben.
  • Ein Hinweis ist von der internen Meldestelle innerhalb von 7 Tagen zu bearbeiten bzw. bestätigen.
  • Spätestens 3 Monate nach Meldung müssen Hinweisgeber über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.
  • Die Anwendungsbereiche des Hinweisgeberschutzgesetzes beziehen sich auf das EU-Recht und das nationale Recht.
  • Das Hinweisgebersystem muss DSGVO-konform sein und die Identität des Hinweisgebers schützen.

Schloss Hagerhof erfüllt die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes vollumfänglich mit und über folgende durch den Bundesanzeiger Verlag extern verwalteten Kanäle:

0800-1234-205 (Mo – Fr, 8-18 Uhr)

Hinweisgeberdienst
c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln

Persönliche Besuche an der Postanschrift sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Diese Kontaktdaten sind ausschließlich für die Fallabgabe geeignet und damit für Hinweisgeber bestimmt.

Eine gute Zusammenfassung – insbesondere wer Hinweisgeber:in sein kann und welche Verstöße gemeldet werden können – findet sich zum Bespiel auf der Website der IHK Stuttgart.